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   OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg. 2/01   

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https://dejure.org/2002,4648
OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg. 2/01 (https://dejure.org/2002,4648)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.03.2002 - 11 Verg. 2/01 (https://dejure.org/2002,4648)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. März 2002 - 11 Verg. 2/01 (https://dejure.org/2002,4648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Antragsbefugnis ohne schlüssige Schadensdarlegung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 394
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 1/00

    Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01
    Nach gefestigter Rechtsprechung der Vergabesenate, an der der Senat festhält (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 486 f.; 1/01 vom 09.08.2001) ist eine differenzierte Betrachtungsweise geboten, bei der folgende maßgebliche Überlegungen anzustellen sind:.
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01
    Dies hätte vorausgesetzt, dass der Bieter überhaupt die Möglichkeit der Zuschlagserteilung hat (vgl. z. B. OLG Koblenz, 04.05.2000, Az. 1/00; BauR 2000, Seite 1600 ff.).
  • VK Hessen, 12.09.2001 - 69d-VK-30/01

    Abschleppung und Aufbewahrung von Fahrzeugen aus öff. Verkehrsraum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt (Az.: 69d-VK-30/2001) vom 12.09.2001 wird - einschließlich des Antrages auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der eingelegten sofortigen Beschwerde - zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Durch ihre wiederholte Kritik gab die Antragstellerin der Antragsgegnerin hinreichend Anlass sowohl die Leistungsbeschreibung als auch die Preisgestaltung auf Rechtsfehler zu überprüfen, einen Rechtsverstoß gegebenenfalls zu erkennen und ihn zu korrigieren (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2012 - VII-Verg 30/12 - BA S. 5; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 05.03.2002 - 11 Verg 2/01 - vgl. auch OLG München, Beschl. v. 07.08.2007 - Verg 8/07 - juris Tz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - Verg 56/06

    Kein Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A ohne

    Der in der Rechtsprechung genannte Zeitraum von zwei Wochen ab Kenntniserlangung ist in diesem Sinn als eine zeitliche Obergrenze zu verstehen (vgl. OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 267; OLG Frankfurt am Main VergabeR 2002, 394; OLG Koblenz VergabeR 2003, 709).

    Der Rüge des Antragstellers muss eine konkrete vergaberechtliche Beanstandung zu entnehmen sein (vgl. OLG Frankfurt am Main VergabeR 2002, 394), was nicht behauptet worden ist.

  • OLG Schleswig, 15.07.2003 - 6 Verg 6/03

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren

    Der Senat hält es deshalb - in Übereinstimmung mit anderen Vergabesenaten - für sachgerecht, auch auf Seiten der Vergabestelle die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren regelmäßig anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne Weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (vgl. - ebenso - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.2000, a.a.O., sowie Beschl. v. 15.05.2002, Verg 10/02, zu A.2.a, b; OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NVwZ 2000, 1329 f., zu 111.3, 4; für eine "differenzierte" Betrachtungsweise OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 05.03.2002, 11 Verg 2/01, VergabeR 2002, 394/396).

    Auch aus der "differenzierenden" Sicht des (von der Vergabekammer zitierten) Beschlusses des OLG Frankfurt/M. vom 05.03.2002 (a.a.O., S.397) "könnte" es die im Nachprüfungsverfahren "zur Verfügung stehende knappe Zeit i. V. m. dem begrenzten eigenen Personal" der Vergabestelle "regelmäßig" rechtfertigen, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für die Vergabestelle anzuerkennen; dem ist zuzustimmen.

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